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Zweigeschossiges, giebelständig zur Badergasse orientiertes Fachwerkhaus mit verschindelten Fassaden. An der Traufenseite ist typisches Renaissance-Schnitzwerk am Eckständer und am Quergebälk einsichtig, das eine Datierung in die Mitte des 17. Jh. ermöglicht. Der linke Anbau kam später hinzu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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