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Am Abzweig zur Vietorgasse befindet sich ein Haus mit einem rezenten Baubestand, dessen dendrochronologische Untersuchung einen Befund des Jahres 1289 erbrachte. Dabei handelt es sich um Reste von Hölzern, die mit einer Überblattung verbunden waren. Als einer der ältesten überlieferten Bauten in der Stadt ist das Haus als Denkmal aus geschichtlichen Gründen ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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