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1813 datiertes, breit gelagertes Fachwerkwohnhaus am Ende des Straßenzuges unterhalb des Schloßberges. Das statische Fachwerkgerüst des Hauses wird von Stockwerkstreben versteift, die im unteren Abschnitt mit einem Riegel versehen sind. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das Gebäude als Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten ansprechbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |