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Hofreite am nördlichen Rand des Ortskernes. Wohnhaus und Scheune in paralleler Giebelstellung. Das Wohngebäude besitzt Seltenheitswert aufgrund seiner frühen Entstehungszeit um 1600 (einige Balken sollen nach dendrochr. Untersuchung auf 1649 zu datieren sein). Gebogene Bundstreben, im Erdgeschoss durch Riegel überblattet, Andreaskreuze zwischen Brustriegel und Rähm des Obergeschosses, (nachträglich versetzte) genaste Brüstungsstreben sowie die Betonung der Gebälkzone durch (teilweise abgebeiltes) starkes Profil gehen auf die Erbauungszeit zurück (vgl. ev. Pfarrhaus, Hünstetten-Bechtheim). Veränderungen vornehmlich im Bereich der Fensterachsen verunklären das Gefüge. Die zugehörige Scheune um 1800 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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