Kapelle zur Unbefleckten Empfängnis Mariens, Innenraum nach Westen
Ober-Laudenbacher-Straße 32, Kapelle zur Unbefleckten Empfängnis Mariens
Kapelle zur Unbefleckten Empfängnis Mariens, Innenraum nach Osten
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Ober-Laudenbach
  • Ober-Laudenbacher Straße 32
Kapelle zur Unbefleckten Empfängnis Mariens
Flur: 1
Flurstück: 58/9

Neugotische, das Straßenbild durch ihre erhöhte Lage dominierende Kapelle, erbaut in den Jahren 1904/05 nach Plänen des Architekten Friedrich Calenborn (Duisburg), der als Bauleiter bereits am Neubau der Heppenheimer Peterskirche sowie der Kath. Kirche in Kirschhausen beteiligt war. Das Zustandekommen des Kirchenbaues kann vornehmlich auf das Wirken des Dorfschullehrers Georg Schütz zurückgeführt werden.

Einschiffiger, zweiachsiger Kapellenbau mit Satteldach, das von einem Dachreiter mit Glocke, Spitzhelm und Wetterhahn bekrönt wird. In der westlichen Giebelwand spitzbogiges Portal mit Stabwerkrahmung, darüber schöne, dynamisch bewegte Fensterrose. Die Gebäudekanten sowie die Längswände von Strebepfeilern gestützt, nach Osten eingezogener, fünfseitiger Chor. Die Kirchenschiffenster zweibahnig mit differenziertem Maßwerk.

Nach Norden moderner, unauffälliger Sakristeianbau.

Das Innere ein schlichter Saal mit Kreuzrippengewölbe auf Konsolen und spitzbogigem Triumphbogen. Im Westen Orgelempore mit hölzerner, neugotischer Brüstung. Die Orgel wurde 1955 eingebaut, sie stammt aus der Heppenheimer Peterskirche. Die Verglasungen der Fenster wurden von Kirchenvorstand und anderen Gläubigen gestiftet, deren Namen auf den Scheiben genannt sind. Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten äußeren Chorfenster zeigten Mutter Anna und den Hl. Joachim, sie wurden erst bei der Renovierung 1974-76 erneuert, jedoch nur mit vegetabiler Ornamentik. Im mittleren Fenster Darstellung der Unbefleckten Empfängnis Mariens.

Der Altar modernisiert, der Altartisch mit dem Dreipaßmotiv jedoch noch original, ebenso große Teile des Gestühls. Seitlich des Triumphbogens eine Kopie der mittelalterlichen Muttergottes aus der Heppenheimer Peterskirche.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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