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Vom ehemaligen Gasthaus "Zum goldenen Fass" von 1567 sind nach dem Einbau eines Kaufhauses nur noch einzelne Sachteile in der rekonstruierten Fassade von Obergeschoss und Giebeln erhalten. Hier auch Fachwerkteile des ehemaligen Erdgeschosses verwandt, die Substanz größtenteils neu. Das Gebäude vorher schon verändert, zwei den geschweiften Hauptgiebel flankierende Ecktürmchen fehlen. Der aufwendige Renaissancebau mit drei Giebeln stellte eines der eindrucksvollsten Beispiele des Seligenstädter Fachwerkbaus dar. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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