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Schmaler Traufenbau als Verbindungsstück zwischen der Bebauung Maingasse und Haus Nr. 13, bescheiden und im Fachwerk verändert, jedoch Geschossüberstand und sonstige Merkmale des Fachwerks vergleichbar Nr. 13. Wohl um dieselbe Zeit im frühen 16. Jh.entstanden; zusammenhängende bauliche Einheit. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |