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Giebelständiges Wohnhaus, das Fachwerk traufseitig und im Erdgeschoss verputzt, im Obergeschoss der Straßenfront teilweise verändert. Der Giebel mit markanter Figuration aus hohen Mannfiguren ohne Gegenstrebe, oben zwei Andreaskreuze. Damit vertritt der Bau einen Hoftyp, der überwiegend in den Dörfern des Kreises verbreitet ist und sich von der in Seligenstadt üblichen Traufenbebauung unterscheidet. Mit dem Nachbarhaus Nr. 5 hat sich eine Zweiergruppe, erbaut um oder kurz vor 1700, erhalten. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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