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Giebelständiges Fachwerkhaus des 18. Jhs., mit modernen Fassadenveränderungen wie Fenstereinbauten und hochgezogener Sockelverblendung. Jedoch ergibt sich an der verbreiterten Einmündung der Schlüsselgasse zusammen mit dem Eckgebäude Steinheimer Straße 17 eine markante Zweiergruppe von städtebaulicher Prägnanz in der Steinheimer Straße. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |