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Diagonal zur Straße gestelltes dreigeschossiges Gebäude mit durch den schräg angeschnittenen Grundriss besonders breiter Giebelfront und steilem Dach mit Krüppelwalm. Über massiv erneuertem Erdgeschoss im 1. Obergeschoss im 18. Jh. verändertes Fachwerk mit Elementen des frühen 17. Jhs: geschwungene Streben, geschnitzte Knaggen. Darüber Schieferverkleidung. Der durch seine Dimensionen auffallende Bau leitet vom Marktplatz in die Steinheimer Straße über. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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