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Die Gemeinde Philippstein ließ 1921 ein Denkmal in Form eines Pfeilers für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichten. Die zahlreichen Reliefs, Inschriften und ein bekrönender Adler schließen sich durch Ikonografie, Inhalt und Gestaltung zu einer heroisch wirkenden Einheit zusammen. Sie wird unterstützt durch die Lage unterhalb der Burgruine und die Ausrichtung des Denkmals zum Tal nach Westen. Die Gedenktafeln für den Zweiten Weltkrieg sind dagegen zum Zufahrtsweg orientiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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