Evangelische Pfarrkirche, Portal, Casteller Straße 35
Evangelische Pfarrkirche, Casteller Straße 35
Evangelische Pfarrkirche, historische Innenaufnahme von 1935, Casteller Straße 35
Evangelische Pfarrkirche, Bronzeglocke, Casteller Straße 35
Evangelische Pfarrkirche, Gestühl, Casteller Straße 35
Drei historische Grabsteine des alten Kirchenfriedhofes, Casteller Straße 35
Evangelische Pfarrkirche, Chorkanzel, Casteller Straße 35
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Diedenbergen
  • Casteller Straße 35
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 10
Flurstück: 361/131

Die evangelische Pfarrkirche wurde 1754/56 auf Veranlassung des Landgrafen Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt erbaut. Architekt war vermutlich Lorenz Friedrich Müller, der hier seinen offenbar besten Emporenbau verwirklichen konnte. Emporen, Gestühl und Kanzel- bzw. Altarwand zeigen eine besondere Qualität und Einbindung in den Kirchenraum.

Breiter, geosteter Saalbau mit Einturmfassade, in den verputzten Wandflächen hohe Stichbogenfenster mit geohrten Sandsteingewänden und betonten Schlusssteinen. Hauptportal über flacher Freitreppe mit profiliertem Sandsteingewände, floral verziertem Zwischenfeld und stark profilierter, geschwungener Verdachung. Darüber große, auf die Errichtung der Kirche bezogene Inschrifttafel mit Datierung.

Die Gestaltung des Turmes mit kolossalen Eckpilastern, Rundbogenfenstern in den oberen Geschossen sowie flachen, scharfkantigen Giebeln als Abschluss der Wandflächen bereits frühklassizistisch, vermutlich später als das Schiff vollendet; ebenso der polygonale, verschieferte Aufbau mit Haube und hoher Spitze, angeblich ehemals von Darmstadt aus sichtbar.

Im Innenraum Flachdecke über Voute, einheitliche Ausstattung der Bauzeit mit dreiseitiger Empore, Gestühl und evangelischer Chorkanzel, die wiederum von Emporen begleitet wird, ausgezeichnete Holzarbeiten. Darüber Orgel von 1769 mit Rokokoverzierungen, von Joh. Konrad Bürgy (1790 aus Bockenheim überführt).

Vom Vorgängerbau stammt eine kleine Bronzeglocke von 1678 von Benedikt Schmitter, mit Wappen und Inschrift.

Südlich der Kirche auf einem Teilstück des bis 1860 belegten alten Kirchenfriedhofs drei historische Grabsteine.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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