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Das angewinkelt zur Straßenflucht stehende, wegen seines Sockels hoch aufragende Fachwerkwohngebäude zeigt auf der Giebel- und auf der nördlichen Traufseite regelmäßiges Fachwerk des späten 19. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben. Seine zwei rechteckig gerahmten Inschriften in den Brüstungsgefachen unterhalb der Obergeschossfenster lauten: "ES RECHT ZU MACHEN JEDERMANN IST EINE KUNST DIE NIEMAND KANN" und: "ES WÜNSCHE MIR EINER WAS ER WILL DEM GEBE GOTT ZWEIMAL SO VIEL". Nicht zuletzt aufgrund seiner Nachbarschaft zu den beiden Schulgebäuden ist das auf der Südseite verschieferte Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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