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Saalbau aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Von geschlossener, hoher Form mit einem Mansarddach und Haubendachreiter. Eine Besonderheit ist die Wandgliederung aus großen, gerahmten Blendfeldern.
Im Innern breitgekehlte Spiegeldecke. Die dreiseitige Empore sowie das Gestühl stammen von 1756. Später dagegen die feingezeichnete, klassizistische Chorwand mit bekrönender Orgel (1830 von Daniel Raßmann aus Möttau).
In großen Teilen ist die umgebende Friedhofsmauer des 19. Jhs. erhalten.
Nach 1900 entstand an der Straßenecke die kleine Leichenhalle mit ihrem neubarocken Wellendach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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