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Großes, ebenfalls aus verputztem Bruchstein bestehendes Wohnhaus und Fachwerknebengebäude. Errichtet 1840. Ab 1871 Wohnung des zweiten Runkeler Pfarrers. Trotz einzelner Veränderungen stattlicher Bau mit Krüppelwalmdach. Auf der Freitreppe aus Kalkmarmor biedermeierliches Schmiedegeländer mit einem Wellenmäander. Die beiden benachbarten ehemaligen Pfarr- und Forsthöfe markieren heute die alte Ortsgrenze an der Obertorstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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