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Am Südostrand des Altdorfes gelegener Hof. Im älteren Teil ist trotz späterer Veränderung ein zwei- bis dreizoniges Einhaus zu erkennen. Es handelt sich um einen Ständerbau vermutlich des 17. Jhs. mit starken Hölzern, einzelnen Zierformen und steilem Dach. Die biedermeierliche Haustüre zeigt hübschen Schnitzdekor. Noch um 1800 der kleine Stall- und Bodenbau. Standort, Konstruktion und Alter begründen den Denkmalwert des Anwesens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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