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Ehemalige Hofreite von 1845. Die parallele Anlage aus Wohnhaus und der 1995 abgebrochenen Scheune nutzte die reguläre Streifenparzelle zwischen zwei geraden Straßenzügen, die nach dem Brand von 1831 angelegt wurden.
Das Wohnhaus ist ein klassizistisch-biedermeierlicher Putzfachwerkbau mit Krüppelwalmdach und alter Fensterung. Der Eingang mit großer, vielfach kassettierter Oberlichttüre, Treppe und Geländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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