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Am Straßenplatz der Ortsmitte. Über dem teilweise massiv erneuerten EG zweizonige Fachwerkwand aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Im Haus befand sich auch eine Gemeinde- und Schulstube . Erhalten ist ein älterer Ofen. Backhäuser aus dieser Zeit sind im Kreis nur noch selten anzutreffen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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