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Die von Nordosten auf den Schlosseingang zuführende Schloßstraße wuchs im 17. und 18. Jahrhundert an die alte Heerstraße, im Ortsbereich Oberstraße genannt, heran. Die Gesamtanlage umfasst darüber hinaus an der Westseite den langgezogenen, frei gebliebenen Schlossgraben mit seinen Hausgärten. Vom "Katzenstein" bietet sich eindrucksvoll ein Blick auf die Einheit von Graben, Schlossbau und Mauer.
Nach dem 30jährigen Krieg wurde der Ort noch einmal 1765 von einer großen Feuerkatastrophe heimgesucht, als 56 Häuser abbrannten. Barocke Fachwerkbauten finden sich daher wenige und vereinzelt am Mittelstraßenring, wogegen die Häuser der Schloßstraße meist aus dem 19. Jahrhundert stammen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |