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Hofreitenhaus mit kleinen, auch späteren Wirtschaftsteilen. Das zunächst zweizonige Wohnhaus wurde in den alten Formen, jedoch ohne das feine Schwellprofil am 0G um eine Zone erweitert und mit einem Drempeldach versehen. Freitreppeneingang mit schöner, schnitzverzierter Oberlichttüre. Um 1820. Im ehem. Altdorf als freiliegender Schmuckfachwerkbau (um 1750) von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Zum Kulturdenkmal gehört die angefügte Stalltenne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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