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Klein- oder mittelbäuerliche Hofanlage, giebelständig und dreiseitig offen zur Verbindungsgasse im Ortskern. Das Wohnhaus zeigt an der unverputzten, äußeren Traufseite eine enge Dreizonengliederung mit regelhaften Mannformen und profilierter Schwelle. Das EG z. gr. T. massiv erneuert. Die Scheune, wie das Stallgebäude im Kern aus dem 18. Jahrhundert, wurde einmal zur Gasse hin verlängert. Teilweise ist die Hofmauer erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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