Grabmäler des 17. und 18. Jahrhunderts in den äußeren Umfassungswänden und Ehrenmal für Groß-Karbener Gefallene als Teil der südlichen Kirchhofsmauer
Innen nach Westen, links (Süd-Seite) das Fenster einer herrschaftlichen Loge
Ehrenmal vor dem Kirchhof
Evangelische Pfarrkirche innen nach Osten
Grabmäler des 17. und 18. Jahrhunderts in den äußeren Umfassungswänden und Ehrenmal für Groß-Karbener Gefallene als Teil der südlichen Kirchhofsmauer
Burg-Gräfenröder Straße 4
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Wetteraukreis
Karben
Groß-Karben
  • Burg-Gräfenröder Straße 4
  • Westliche Ringstraße
Ev. Pfarrkirche mit Kirchhof und Gedenkstätten
Flur: 1
Flurstück: 137, 620

Ein im Kern spätgotischer Saalbau, der Anfang des 18. Jahrhunderts umgestaltet wurde; aus dieser Zeit die Kanzel sowie die winkelförmige Empore, die Orgel auf einer weiteren Empore im Osten der Kirche von Ende des 18. Jahrhunderts. Der Längsunterzug der Flachdeke ursprünglich noch von zwei Holzstützen abgefangen, die 1960 entfernt wurden. Von außen als eigenständiger Baukörper wahrnehmbar ist eine um 1800 auf der Südseite mit eigenem Zugang angefügte herrschaftliche Loge. Entlang der äußeren Umfassungswände der Kirche Grabmäler aus dem 17. und 18. Jahrhundert aufgestellt. Mit Ausnahme der Nordseite ist die Ummauerung des Kirchhofes erhalten. Der Hauptzugang zu ihm auf der Südseite wird von einem schlanken Sandsteinpfeiler mit bekrönendem Löwen flankiert, der als Ehrenmal für Groß-Karbener Kriegsopfer vermutlich Ende der 1920er Jahre errichtet wurde. Vor der Südseite des Kirchhofes am Zusammentreffen mehrerer Straßen ein kleiner dreiseitiger Platz, auf dem einst das Rathaus Groß-Karbens gestanden haben soll. In der Mitte der heutigen Freifläche, die von der tiefer gelegenen Westlichen Ringstraße durch eine Stützmauer getrennt ist, ein weiteres Ehrenmal für die Opfer des Krieges 1870/71 in Gestalt eines Obelisken auf hohem Sockel. Kirche mit umgebendem Hof und davor gelegener Platzgestaltung sind zusammen als Kulturdenkmal anzusehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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