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Eingeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Kniestock; das Fachwerkgefüge des dreizonigen Baus offenbar weitgehend ursprünglich erhalten. Aussagen über das Baualter sind aufgrund der vollständigen Plattenverkleidung der Fachwerkkonstruktion nicht zu treffen, vergleichbare Bauten sind häufig in der Zeit um 1800 entstanden. Sie repräsentieren die Hofstellen von Kleinbauern, Tagelöhnern oder Handwerkern und sind aus sozialgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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