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Langgestreckter, giebelständiger Wohnbau von zehn zu drei Achsen und zwei Geschossen. Völlig verputztes Fachwerk des frühen 19. Jhs., die hochrechteckigen, holzgerahmten Fenster mit Klappläden. Als Abschluss Satteldach. Hofseitig zwei über kleine Freitreppen erreichbare Eingänge. An der Straße eine in jüngster Zeit eingebrochene Passage für die Fußgänger. Seinen Namen hat das Gebäude von seiner Nutzung als Unterkunft für die Wachsoldaten des Fürstenlagers. Es war spätestens 1851 im Besitz der großherzoglichen Regierung, möglicherweise wurde das Gebäude auch erst für die Nutzung als Kaserne auf dem Gelände der ehem. Sarasin'schen Hofreite (Nr. 24) errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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