Mühlstein, Stockheimer Mühle
Scheune, Stockheimer Mühle
Türsturz von 1557, Stockheimer Mühle
Stockheimer Mühle
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Odenwaldkreis
Michelstadt
Stockheim
  • Mühlstraße 28
Stockheimer Mühle
Flur: 1
Flurstück: 122/1

Die noch heute funktionierende Getreidemühle ist einer der ältesten Mühlen im Kreisgebiet. Angeblich schon im 8. oder 9. Jahrhundert existent, ist die Mühle 1095 urkundlich als Besitz des Klosters Steinbach erwähnt. Sie gehörte 1610-1702 dem Grafenhaus und befindet sich seit 1762 im jetzigen Familienbesitz. Die heutigen Bauten reichen kaum vor das Jahr 1800 zurück: Wohnhaus, um 1810, mit massivem Erdgeschoß und verschindeltem Fachwerkobergeschoß; klassizistisches Portal und Krüppelwalmdach; das anschließende Mühlengebäude 1812 datiert, 1907 in Backstein aufgestockt; hinten ein Anbau mit altem Gewölbe, das einst das Mühlrad aufnahm. Stallgebäude des 19. Jahrhunderts, massiv, mit Fachwerk-Speicher. Gegenüber dem Wohnhaus eine Fachwerkscheune, im Torbalken 1811 datiert, an einem jüngeren Anbau ein spätgotischer Türsturz von 1557 (datiert) mit Stabwerksornament und Steinmetzzeichen, offensichtlich als Spolie wiederverwendet. An einem steinernen Schuppen, dem Rest einer abgebrochenen Scheune, ist ein Mühlstein mit Ritzzeichnungen (Abtsstab und Brottrog?) eingemauert. Davor stehen zwei im Bach gefundene Grenzsteine, 1756 bzw. 1823 datiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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