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Erster namhaft bekannter Pächter der Breidenborner Mühle war der Müller Heinrich Mößer, der 1703-10 Pacht bezahlt hat. Die Mühle dürfte zu dieser Zeit schon länger bestanden haben. Ab 1710 befand sich die Mühle in Erbleihpacht von Philipp Joachim Eichhorn aus Wächtersbach. Sie blieb in Hand seiner Erben, die sie an Heinrich Eberhard in Breidenborn verkauften, der 1770 in Konkurs ging. Nach zahlreichen Besitzerwechseln erwarb der Gettenbacher Müller Barget die Mühle 1886, in dessen Familie sie sich noch heute befindet.
In ortsbildprägender Lage große Mühlenanlage, die von etwa 1680-1965 in Betrieb war. Zu dem Anwesen gehören das Wohngebäude, das Mühlenhaus, die Stallscheune mit angebautem Wirtschaftsgebäude, Einfriedung mit schmiedeeisernem Jugendstiltor und -geländer, Hofeinfahrt in Basaltbogen- und Sandsteinpflaster mit Abwasserrinne und die Mühlbäche.
Zweigeschossiges Sandsteinwohnhaus um 1850 auf hohem, rustiziertem Kellergeschoss, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Traufseitig breiter, dreiachsiger Mittelrisalit mit kleinem Krüppelwalm. In der Mittelachse Haustür im Erd- und großes Fenster im Obergeschoss, jeweils von kleinen Fenstern flankiert, im Giebel ovaler, liegender Okulus, Erschliessung über einhüftige Treppe mit Jugendstilgeländer.
Das alte Mühlengebäude aus Sandsteinquadern mit Eckquaderung auf hohem Kellergeschoss, im ersten Viertel des 20. Jahrhundert um zwei weitere Geschosse in Klinkern aufgestockt, Satteldach mit Aufschiebling.
Stallscheune mit Stallgeschoss in Sandstein und Fachwerkaufbau, Satteldach mit Aufschiebling. Rechtwinklig angebaut wirtschaftsgebäude in Sandstein und Klinkern mit angeschlepptem Vordach.
Zur Mühlstraße Einfriedung mit niedriger Sandsteinmauer und schmiedeeisernem Geländer in Jugendstilformen.
Aufgrund seiner historischen Bedeutung ist die Mühlenanlage als Sachgesamtheit geschützt.Der Mühlbach fließt seitlich des Mühlenhauses offen durch das Gelände und gehört ebenfalls zur Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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