Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf der Höhe, an der Gemarkungsgrenze nach Rüdesheim-Presberg am Kreuzungspunkt mehrerer Straßen, befand sich ein Bollwerk des Gebücks. Für den Unterhalt waren die Orte Geisenheim, Rüdesheim und Assmannshausen zuständig, die ihre Wappen 1492 anbrachten. Der Torbau mit Turm war von einem Türmer bewohnt und gesichert. 1619 erfolgte eine Aufstockung und Erneuerung des Turmhelmes sowie der Anbau eines Schützenhauses. Nach dem 30jährigen Krieg in Verfall geraten, wurde der Turm 1816 abgebrochen. Lage und Grundriss waren später noch im Gelände zu erkennen. Der Turm soll eine Mauerstärke von etwa 4,80 m besessen haben.
Unter Verwendung der Reste wurde 1808 das Forsthaus erbaut, alles übrige zum Straßenbau verwendet. Das Gehöft bestand 1829 aus dem zweistöckigen Wohnhaus, zwei Pferdeställen, einem Rinderstall, Schweineställen, Scheuer und Backhaus. Ein Stein mit Jahreszahl 1491 über dem Eingang erinnert an die frühere Bedeutung. Forsthaus bis 1965, dann Landwirtschaft und Gaststätte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |