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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Hallgarten
  • Zangerstraße 5
Ehem. Rathaus
Flur: 9
Flurstück: 181

Errichtet 1609, nach Zerstörung im 30jährigen Krieg um 1670 weitgehend abgelegt, neu errichtet 1787/88 unter Schultheiß Martin Bohn; bis 2003 Verwaltungsstelle der Stadt Oestrich-Winkel. Beherrschender Bau des platzartigen Straßenschnittpunktes in der Ortsmitte. Die Fassadensymmetrie steigert die repräsentative Erscheinung des kompakten Massivgebäudes mit hohem Walmdach. Fünfachsig mit Mitteleingang, Sandsteingewände, Gliederung durch aufgeputztes Gurtgesims und Eckquaderung. Am Sturz über dem Eingang zwei Wappen: Zange mit Traube für die Gemeinde Hallgarten, Horn mit Initialen „IPR". Fraglich ist hier die Deutung: als Posthorn für eine ehemalige Poststation an dieser Stelle ebenso wie eine andere Erklärung, die ein Wächterhorn mit der Abkürzung für „Ianitor Portae Ringgawae" – „Wächter der Pforte des Rheingaues" mit Bezug zur Mapper Schanze erkennen will. Rechteckiges Portal zum Hof mit denselben Wappen und Datum 1609; Hofmauer mit rundbogiger Einfahrt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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