Zangerstraße 3
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Hallgarten
  • Zangerstraße 3
Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt
Flur: 9
Flurstück: 207

Am Südrand des älteren Ortskerns auf der Terrasse des ehemaligen Friedhofes (danach Schulhof) liegt die Pfarrkirche heute zentral im Ort. Reste einer älteren Kirche des 12. Jhs. sind im Turm und Teilen der Nordwand erhalten. Im 14. Jh. besaß die Kirche Mariä Himmelfahrt vier Altäre. Vermutlich bis 1345 erfolgte die Errichtung eines neuen Chores mit Sakristei und eines neuen Turmhelmes. 1744 Verbreiterung des romanischen Schiffes durch Herausrücken der Südwand und Einbau einer Westempore mit Aufgang an der Nordseite.

Schlicht verputzter Bau, bestehend aus langrechteckigem Schiff mit eingezogenem Chor aus Vorjoch und 5/8-Schluss, quadratischem Turm an der Nordseite des Chores sowie rechteckiger Sakristei an der Südseite. Turm mit spitzbogigen Schallöffnungen, achteckigem Spitzhelm und vier Ecktürmchen. In der Nordwand ein vermauerter romanischer Giebelsturz. Chor mit Strebepfeilern, Chor und Schiff unter einheitlichem Dach. Zweiteilige Spitzbogenfenster mit einfachem Maßwerk. An der Nordseite eine vermauerte romanische Pforte. Süd- und Westeingang entstanden 1895. Als Zugänge zur Empore dienen die zwei achteckigen Treppentürme an der Nord- und Südseite. Unter dem angeschleppten Dach der Sakristei wurden 2004 Reste der ursprünglichen gotischen Farbfassung der Aussenwand entdeckt.

1887 Innenrenovierung mit Aufstellung eines neuen Hochaltars, 1895 Verlängerung der Kirche nach Westen mit Einbau einer größeren Empore und Anfügen eines zweiten Aufganges. Fresko-Ausmalungen des Münchner Malers Ludwig Magnus Hotter von 1934 zeigten als Themen das Weinwunder an der Mühlweiherkapelle, die Arbeit der Hallgartener Schröterzunft und die Hochzeit zu Kana. Nach 1960 wurde die neugotischen Altäre, die barocke Kanzel, zwei Beichtstühle, Teile des Chor- und Herrengestühls, die Kommunionbank und das Wandfresko entfernt.

Innenraum: Saal mit Spiegeldecke auf Voute. Westempore von 1895 aus Gusseisen in neugotischen Formen. Spitzbogiger Triumphbogen, über dem Chor ein Kreuzrippengewölbe.

Ausstattung: Neugotischer Hochaltar und zwei Seitenaltäre. Muttergottes, Holz, 18. Jh., in der Mitte des Hochaltares. Flankierende Apostel Paulus und Johannes, Holz, 18. Jh. Hl. Magdalena und Dorothea auf dem rechten Seitenaltar, Holz, Mitte 18. Jh. Hl. Mutter Anna und Franziskus auf dem linken Seitenaltar, Holz, 17. Jh.

Kanzel, siebenseitig, mit verkröpften Feldern, darauf Flachrelief mit vier Evangelisten, 17. Jh. Auf dem Schalldeckel Johannes der Täufer, 18. Jh.

Hallgartener Madonna („Schöne Hallgartenerin" oder „Madonna mit der Scherbe", „Schrötermadonna"), Terrakotta, in neuerem Gehäuse. Entstanden um 1420, bedeutendes mittelrheinisches Beispiel des „weichen Stils".

Taufstein in Pokalform aus schwarzem Marmor, bez. 1688, mit geschnitztem Holzdeckel. Schlichtes Chorgestühl und Kommunionbank mit Blattwerkschnitzerei von Martin Hell, 1725. Vor der Westwand Standesgestühl mit Schnitzereien, nach zwei Inschrifttafeln von 1726 ebenfalls gefertigt von demselbem Meister. Triumphkreuz, Holz, 18. Jh. Hl. Aloysius, 2. Hälfte 18. Jh. Zwei Retabel von Barockaltären, Ölmalerei auf Leinwand. Stehende Heilige und Petrus aus dem 18. Jh. Epitaph des Pfarrers Wittmann, gestorben 1737, aus Marmor.

Ein hölzerner Opferstock von 1525 wurde in das Diözesanmuseum Limburg verbracht.

Eine 1747 von N. Kohlhaaß, Mainz, gefertigte Orgel wurde 1878 durch eine Orgel der Gebrüder Keller aus Limburg ersetzt.

Glocken: Sog. Schröterglocke, 1. Hälfte 14. Jh., gegossen von Johann von Mainz; Marienglocke aus der 2. Hälfte des 14. Jhs., gegossen von Peter von Mainz. Weitere Glocken von 1851 und 1951.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
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