Kapperweg
Klause, Scheune
Zeichnung Carl Theodor Reiffenstein, 1862
Innenraum nach Osten
Johannisberger Klause von Norden
Klause, Kelterhaus
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Rheingau-Taunus-Kreis
Oestrich-Winkel
Winkel
  • Kapperweg
  • Klaus
  • Ankermühle 3
Johannisberger Klause
Flur: 54, 55, 56
Flurstück: 76, 99, 155/5, 156/5

Ehemalige Benediktinerinnenklause St. Georg, 1285 als monasterium sancti Georgii in Clusa erstmalig genannt. Die Gründung des Frauenklosters erfolgte wahrscheinlich um 1130, vielleicht zusammen mit dem Mönchskloster auf dem Johannisberg. Wenig später wurde das Frauenkloster an den Fuß des Berges verlegt, wo sich bereits ein Hof, eine Kapelle (Stiftung Sanctum Georgium des Rheingrafen Richolf?) oder eine Einsiedelei (Klause) befand. Der Altar der Kapelle war dem hl. Georg geweiht; weitere Altäre werden genannt. In der Klause lebten 1434 sieben adlige Nonnen einschließlich Meisterin. 1452 wurde das Frauenkloster aufgehoben. Nach dessen wirtschaftlichem Niedergang gelangte die Klause durch Kauf 1603 als Ökonomiehof und Mühle in den Besitz der Grafen von Schönborn. Die Getreidemühle war bis 1900 in Betrieb.

Ummauerte Hofanlage am Fuß des Johannisberger Schlossberges, nahe dem Elsterbach gelegen. Gebäude aus ehemals verputztem Bruchstein mit Sandsteinwerkteilen, Dächer verschiefert. Rundbogige Toreinfahrt an der Nordseite.

Wohnhaus

In der Hofmitte. Langgestreckter, eingeschossiger Massivbau, Dach nach Osten abgewalmt, nach Westen spitzgratiger Schildgiebel. Zwei- und dreifach gekuppelte Rechteckfenster, teilweise mit gekehlten Gewänden. Tür in profiliertem Gewände mit Schulterbogen, im Sturz inschriftliches Datum 1620, darüber Oberlicht. Im Inneren Boden aus Sandsteinplatten, barocke Holztreppe mit gesägtem Geländer und Pfosten, Zimmertür(en) in profilierten Rahmen, 18. Jh. Großer, tonnengewölbter Keller. Das Dach wurde 1723 (d) neu aufgesetzt. Westlich angebaut ein jüngeres Nebengebäude.

Kapelle St. Georg

Östlich anschließend die gotische Kapelle aus dem 15. Jh., dem hl. Georg geweiht, dessen Bild die Wetterfahne trug. Rechteckiger Bau mit Strebepfeilern an der Ostwand, Walmdach und Dachreiter. Spitzbogige Fenster- und Türöffnungen in schlichten Gewänden. Innenraum flach gedeckt, früher gewölbt. Der Chorraum durch einen spitzen Triumphbogen abgeschieden, hier ein Kreuzrippengewölbe auf Konsolen. Im Scheitel Christusmaske in Blattwerk. Das Dachwerk wurde 1645 (d) erneuert.

Altar aus Holz, gestrichen. Zwei gedrehte Säulen tragen einen Schweifgiebel, darin Wappenschild Schönborn. Auf dem Retabel Ölbild des hl. Georg, Ende 17. Jh., restauriert 1895. Schäden durch Verwahrlosung in jüngster Zeit.

Scheune

oder ehemaliges Kelterhaus, ein Massivbau des 18. Jhs. mit Satteldach zwischen Schildgiebeln, am östlichen Ende des Hofes in die Umfassungsmauer integriert.

Kelterhaus

Ein jüngeres, etwa quadratisches Kelterhaus aus Bruchsteinmauerwerk mit Walmdach, an der südlichen Umfriedungsmauer.

Die Hofanlage ist als Blickpunkt vom Johannisberg aus ein wichtiges landschaftsprägendes Element und steht im Verbund mit weiteren Mühlen am Unterlauf des Elsterbaches. Die ursprünglich einsame Lage wird zunehmend durch die Geisenheimer Gewerbezone bedrängt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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