Gasthaus zum Taunus, ehemalige Remisen
Gasthaus zum Taunus, Bleiverglasung
Gasthaus zum Taunus, Deckengemälde
Gasthaus zum Taunus
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Rheingau-Taunus-Kreis
Taunusstein
Hahn
  • Scheidertalstraße 1
  • Scheidertalstraße 3
  • Aarstraße 138
Gasthaus zum Taunus
Flur: 2
Flurstück: 83/4

Gasthaus von 1902 (Wetterfahne) mit Saalbau. Lage an der Kreuzung von alter Ortsdurchfahrt (Scheidertalstraße) und ehemaliger Chaussee (Aarstraße), die im 19. Jh. an Bedeutung gewann. Zum Gasthof gehörte ein Komplex aus Backstein gemauerter, um einen Innenhof gruppierter Remisen. Die Nebengebäude wurden bei der kürzlich erfolgten umfassenden Instandsetzung durch den Neubau des Gemeindezentrums ersetzt, das Gasthaus und Saalbau integriert.

Gasthaus mit schlichter, regelmäßiger Putzfassade und Mitteleingang, Betonung der Ecklage durch einen Dachturm mit hohem Walmdach; Kniestock durch Sichtfachwerk auffallend. Der langgestreckte, eingeschossige Saalbau schließt mit einem Rücksprung an, so dass Platz für den Wirtsgarten bleibt. Putzfassade mit gequaderten Pilastern wie am Hauptbau, Eingang mit dreiflügeliger Holztür und Vordach auf schmiedeeisernen Konsolen. Signifikantes Dach durch Zierdeckung aus farbig glasierten Ziegeln. Innen dreiseitige Empore auf Holzstützen. Bemerkenswerte großflächig-ornamentale Jugendstil-Deckenmalerei, Unikat in dieser Region.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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