Schloss, Weiherstraße 6
Schloss, Wohngebäude
Wehen, Schloss (Amtsgebäude)
Schloss, Weiherstraße 6
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Rheingau-Taunus-Kreis
Taunusstein
Wehen
  • Weiherstraße 6
  • Weiherstraße
  • Schloßgraben 2a
  • Schloßgraben 2
  • Schloßgraben
Schloss
Flur: 1
Flurstück: 378/3, 88/4, 89, 90/10, 90/7, 90/9

Um 1330 erbaute Graf Gerlach von Nassau eine Burg auf dem Gelände des burgartigen Wohnsitzes der Herren von Wehen. Seit 1346 Sitz von Gericht und Verwaltung des Wehener Grundes, seit 1364 Thingplatz. 1593-1655 Witwensitz der Gräfinnen Anna und Elisabeth von Nassau-Weilburg. 1596 und 1611 umfangreiche Instandsetzungsarbeiten, 1630 Erneuerung der Nebengebäude und Errichtung von zwei Torbogen. Nach dem 30jährigen Krieg Neuaufbau, im 17. und 18. Jh. fürstliches Jagdschloss. 1769 Amtssitz des Wehener Amtmannes und Justizrates Carl Wilhelm Christian Ibell, Geburtsort des späteren nassauischen Regierungspräsidenten Karl von Ibell. 1792 Hauptquartier Friedrich Wilhelms II. von Preußen, 1813 von General Yorck bewohnt. Amtsgericht bis 1943. 1967 Abbruch der Einfassungsmauer an der Weiherstraße und Einebnung des Schlossgrabens. Heute Heimatmuseum und Kulturzentrum.

Die Schloss- bzw. Amtsgebäude (auf die die frühere Bezeichnung überging) gruppieren sich entlang der ehemaligen Stadtmauer um einen weitläufigen Hof. Herrenhaus des 18. Jh. im Kern wahrscheinlich älter; voluminöser Massivbau auf rechteckigem Grundriss mit Mansardwalmdach und zweiläufiger Freitreppe. Nebengebäude des 18. Jh. mit Krüppelwalmdach, Fachwerk verputzt, im Obergeschoss verschiefert. Ein- und zweigeschossige Scheunen mit Satteldach. Torbauten des 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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