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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Erzhausen
  • Hauptstraße 23
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 281/3

Anstelle eines Vorgängerbaus, der Nazarius-Kapelle (bereits im 9. Jh. erwähnt), wurde 1565 die kleine Dorfkirche erbaut, unter Verwendung der Kapellennordwand. Die einschiffige Kirche mit eingezogenem Dreiseitchor besitzt eine flache Holzdecke, Holzemporen und im Chor eine Orgelempore. An der Nordseite befinden sich drei flache Blendarkaden, rundbogig geschlossen und schlicht bis auf den Boden herabgeführt. Über der westlichen Giebelwand erhebt sich ein achtseitiger Dachreiter mit geschweifter Haube, Eine Spitzbogentür bildet an der Westseite den Eingang, im Scheitel die Jahreszahl 1565. Südfassade und Chor werden durch spitzbogige Fenster ohne Maßwerk gegliedert. Die quadratische Sakristei an der Chornordseite ist mit einem gratigen Kreuzgewölbe versehen. Schöne kleine Orgel mit barockem dreiteiligen Prospekt. Wegen ihrer baukünstlerischen und geschichtlichen Bedeutung ist die Kirche ein Kulturdenkmal. Auf dem ehem. Friedhof, der die Kirche umgibt, steht ein Sandsteinehrenmal. Obelisk auf Sockel mit Abdeckplatte; Inschrift: "VOM FELS ZUM MEER ALL DEUTSCHLAND SOLL ES SEIN". Das Denkmal wurde am 17. August 1879 enthüllt. Es ist aus geschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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