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Teils dreigeschossiger, teils zweigeschossiger, traufständiger, verputzter barocker Fachwerkbau, der in der Mitte des 18. Jahrhunderts vom Kammergerichtsprokurator Johann Albrecht von Ruland an das Haus Engelsgasse 5 angebaut wurde. Der mit zwei zweiachsigen Zwerchhäusern versehene schlichte Baukörper ist durch sechs Fensterachsen gegliedert und verfügt im 1. Obergeschoss über einen stuckierten Ballsaal. Das zweite Obergeschoss wird durch ein Gesimsband von den unteren Geschossen abgetrennt. Die mit einfach profiliertem Rahmen versehenen Segmentbogenfenster sind im zweigeschossigen Teil überlängt und durchstoßen das umlaufende Gesimsband. Der anschließende Gartenbereich ist mit einer Bruchsteinmauer vom Straßenraum abgetrennt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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