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Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkhaus mit überkragenden Obergeschossen und sehr einfachem Fachwerkgefüge unter einem verschieferten Satteldach mit zwei unterschiedlich großen Zwerchhäusern. Rähme, Schwellen und Füllhölzer sind stark profiliert und gekehlt und weisen zusammen mit den Geschossüberständen auf eine Bauzeit ins 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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