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Dreigeschossiger, dreiachsiger, verputzter Massivbau auf hohem Sockelgeschoss mit linksseitig weit vorspringendem Risalit unter einem flachen Dreiecksgiebel mit profilierter Rahmung und Ochsenauge. Hinter einer Freitreppe liegt eine Doppeltür mit Sandsteineinfassung und halbrundem Oberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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