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Das sehr kleine, dreigeschossige Fachwerkhaus aus der Zeit um 1700 ist rückseitig an die Stadtmauer gebaut und benutzt diese in den unteren beiden Geschossen als Rückwand, wobei die Entlastungsbögen der Stadtmauer hier noch deutlich sichtbar sind. Das als ehemaliges Henkerhäuschen bezeichnete Gebäude verfügt in jeder Etage lediglich über einen Raum. Das Häuschen stellt einen der letzten Vertreter der kleinteiligen Stadtmauerbebauung des 17. und 18. Jahrhunderts dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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