Jäcksburg 13, Tür mit Sandsteinlaibung
Jäcksburg 13
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Jäcksburg 13
Flur: 14
Flurstück: 580/171

Das dreigeschossige, giebelständige, zum Teil in Fachwerk errichtete Gebäude geht auf eine lange Bautradition zurück. Schon im späteren Mittelalter vermutet man hier ein Beginenhaus, von dem bis heute die Kellergewölbe und die Fundamente erhalten blieben. Wann der heutige Bau entstand, ist nicht eindeutig zu klären, da das Fachwerkgefüge der Straßenfassade in die Zeit kurz nach der Mitte des 17. Jahrhunderts verweist, die spätbarocke Tür jedoch das Datum 1722 trägt. Entweder wurde das Gebäude kurz nach dem 30-jährigen Krieg vollständig erneuert und zu Beginn des 18. Jahrhunderts mit neuen Öffnungen im massiv gemauerten Erdgeschoß versehen oder man benutzte beim Neubau 1722 Spolien eines älteren Fachwerkhauses. Über einem hohen, gemauerten Sockelgeschoss erhebt sich ein aus Bruchstein gemauertes, verputztes Erdgeschoss mit zwei sandsteingerahmten Zwillingsfenstern und einem einfachen Fenster auf der rechten Fassadenseite. Bis zu einem Umbau 1909 befand sich an der Stelle des einzelnen Fensters die heute in dem flacheren linken Gebäudeteil angebrachte Haustür, deren Freitreppe heute nicht mehr vorhanden ist. Die auf das Jahr 1722 datierte, architravierte Tür zeigt eine aufwändige barocke Formensprache, mit diamantierten Piedestals, über denen sich Blattranken erheben. Der gekröpfte Architrav ist mit einer girlandengerahmten Kartusche mit einem Brustbild und den Initialen L.H. und R.D. versehen. Die Supraporte mit ihrem ovalen, von Rankenwerk flankierten Oberlicht wird von einem beidseitig verkröpften, volutengestützten Gesims abgeschlossen. Das Fachwerk des rechten Gebäudeteiles verfügt über die typischen Zierelemente der späten Renaissance. Gebogene, sehr schräge Streben bilden zusammen mit Knaggen Mannfiguren an den Bundständern und sind zudem noch mit genasten Fußbändern abgestrebt. Zudem sind Rähme, Schwellen, Füllhölzer und Balkenköpfe reich profiliert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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