Kalergasse 3
Kalergasse 3, Hofseite mit Eingang
Kalergasse 3, Hofseite mit Eingang
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Kalergasse 3
Flur: 14
Flurstück: 68/1

Der Bereich zwischen der Pariser Gasse und der an der Stadtmauer entlangführenden Kalergasse war noch bis weit in die Neuzeit hinein überwiegend unbebaut. Nur wenige Wohn- und Wirtschaftsgebäude entstanden schon vor 1800 auf den großen freien Parzellen. Die Nr. 3 ist der letzte Vertreter dieser frühen Ausbauphase dieses Stadtteils. Der entlang der Kalergasse traufständige, langgestreckte Wohn- und Wirtschaftsbau aus dem späten 18. Jahrhundert zeigt die typische Mischbauform zwischen massivem Erdgeschoss und traufhohen gemauerten Brandwänden, zwischen denen ein Obergeschoss aus einfachem konstruktiven Fachwerk eingestellt ist. Darüber erhebt sich ein steiles Satteldach mit Fachwerkgiebeln. Die verputzte Schaufassade mit acht Fensterachsen und einem dreiachsigen Risalit unter einem flachen Dreiecksgiebel mit halbrundem Fenster wendet sich dem Hofraum in Richtung der Pariser Gasse zu. Zur Gesamtwirkung dieses Gebäudes trägt die große Freifläche mit ihrer Einfriedung entscheidend bei. Eine regelmäßig gegliederte Streuobstwiese bildet den großen Garten, der von der Pariser Gasse mittels eines von Sandsteinpfeilern flankierten Tores erschlossen wird.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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