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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Konrad-Adenauer-Promenade 10
  • Kalergasse
Flur: 14
Flurstück: 400/3, 585/11

Das dreigeschossige, traufständige Wohnhaus wurde im Jahre 1905 durch August Nicolai errichtet. Alle Geschosse verfügen über unabhängige Gliederungen. Über dem Erdgeschoss mit seinen beiden später verschlossenen, rundbogigen Loggien erhebt sich ein Obergeschoss, das von einem sandsteingerahmten Zwillingsfenster und einem Kastenerker auf der linken Fassadenseite geprägt ist. Im zweiten Obergeschoss erhebt sich rechts neben dem hier verschieferten Erker ein Blendgiebel mit barock anmutendem Fachwerkgefüge, der durch einen steilen Fachwerkgiebel abgeschlossen wird. Eine achteckige Gaube mit Welscher Haube ziert den Dachbereich neben dem Giebel. Das Gebäude verfügt über einen in Wetzlar einzigartigen, inzwischen stark verblassten Sgraffitoputz. Blumenranken überziehen das gesamte Erdgeschoss und füllen alle Gefache des Blendgiebels sowie die Kartuschen in den Brüstungsfeldern des ersten Obergeschosses aus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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