Konrad-Adenauer-Promenade ohne Anschrift
Konrad-Adenauer-Promenade ohne Anschrift
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Siena-Promenade
Flur: 11, 12
Flurstück: 109/1, 48/2

Schon im Jahre 1836 plante der Magistrat der Stadt Wetzlar in der Oberstadt neue Brunnen zu bohren, um die Wasserversorgung sicherzustellen. Es sollten Brunnen im Hof des Gymnasiums an der Obertorstraße und im Bereich der heutigen Konrad-Adenauer-Promenade niedergebracht werden. Im Zuge des zunehmenden Bergbaus im Lahnberg sank in den 60er und 70er Jahren des 19. Jahrhunderts der Wasserspiegel so weit, dass im Jahre 1876 der Goethebrunnen austrocknete. Seit dem Ende der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts versuchte man Abhilfe zu schaffen, indem man Tiefbrunnen bohrte. Hierzu führte man seit 1886 Stollen in den Stoppelberg und nahm auch die Planungen für ein Wasserwerk an der Promenade wieder auf. Im Jahre 1894 wurden das Wasserwerk und der Hochbehälter an der Promenade in Betrieb genommen. Das eingeschossige Backsteingebäude unter einem weit überkragenden, flachen Walmdach wird durch Werksteinbänder in Brüstungs- und Kämpferhöhe der Rundbogenfenster gegliedert. Besonders betont sind die mit einer Eckquaderung versehenen abgeschrägten Gebäudekanten. Diamantierte Schlusssteine in Tür und Fenstern vervollständigen die Fassadenzier. Zum Wasserwerk gehört auch ein Hochbehälter, dessen eingeschossige, gestaffelte Fassade mit einem Flachdach mit eiserner Brüstung versehen ist. Über dem Eingang befindet sich eine Inschriftentafel, über der in einem halbrunden Giebel in einer ovalen, mit Rollwerk und Blattranken eingefassten Kartusche das Stadtwappen thront.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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