Krämerstraße 4, Maskenflankierte Reliefsteine, mit Kräutersammlern
Krämerstraße 4, Hauptfassade 1911
Krämerstraße 4
Krämerstraße 4, Maskenflankierte Reliefsteine, Mit Heilungszene
Krämerstraße 4, Maskenflankierte Reliefsteine, Wappentafel
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Krämerstraße 4
Flur: 16
Flurstück: 488/18

An dieser Stelle befand sich bis 1779 eine der ältesten Apotheken der Stadt, die im selben Jahr abgebrannt ist. Nach einem Neubau wurde hier im 19. Jahrhundert die "Schwanen-Apotheke" weiterbetrieben. Erst der Besitzer Georg Bahr ließ im Jahre 1911 hier den heutigen Bau nach Planungen der Berliner Architekten Fritz Beyer und Max Nierenhoff errichten. Der dreigeschossige, traufständige Baukörper verfügt über ein hohes Erdgeschoss mit drei rundbogigen Schaufenstern und geschmiedeten Gittern in den Bogenfeldern. Ein am Kämpfer des mittleren Fensters befestigter Schwan und zwei dieses Fenster flankierende Äskulapnattern zieren das Erdgeschoss. Die beiden oberen Geschosse sind durch flache, kannelierte ionische Pilaster in kolossaler Ordnung zusammengefasst. Eine eiserne Brüstung erhebt sich auf einem schmalen Gesims vor den rundbogigen Fenstertüren des ersten Obergeschosses. Zwischen diesen und den Drillingsfenstern des zweiten Obergeschosses befinden sich drei von Masken flankierte achteckige Medaillons. Das mittlere zeigt das Familienwappen der Familie Bahr, eine auf einem Bären reitende Jungfrau, die beiden seitlich angeordneten Medaillons zeigen allegorische Darstellungen aus dem Bereich der Pharmazie. Vor dem steilen Satteldach erhebt sich ein großes Zwerchhaus, das die für Wetzlar typische barocke Bauform zitiert und von einem mehrfach geschweiften Giebel bekrönt wird.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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