Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus wurde gleichzeitig mit dem Nachbargebäude Nr. 3 im Jahre 1714 errichtet. Der inzwischen im Erdgeschoss mit den Haus Nr. 3 vereinte Baukörper verfügt über ein dem Nachbargebäude vergleichbares konstruktives Fachwerkgefüge, das mit profilierten Fensterrahmen und gekehltem Rähm des ersten Obergeschosses versehen ist. Über einem breiten, profilierten Traufgesims erhebt sich ein Satteldach mit großem übergiebelten Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |