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Das traufständige Fachwerkgebäude mit Mansarddach und großem Zwerchhaus wurde im Jahre 1759 im Auftrage der beiden städtischen Baumeister errichtet. Das Gebäude zeigt deutlich das dichte konstruktive Fachwerkgefüge ohne Überstände mit Schwelle-Rähm-Streben, wie es im 18. Jahrhundert üblich war. Zierformen findet man an diesem ehemals verputzten Gebäude nur in Form der profilierten Kranzgesimse an Traufe und Zwerchhaus sowie an der Rahmung der Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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