Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die beiden massiven Gebäude im Anschluss an das Fachwerkhaus Nr. 2 wurden, wie eine Balkeninschrift in Haus Nr. 4 angibt, um 1675 errichtet. Das heute dreigeschossige, traufständige Gebäude verfügt über zwei massiv gemauerte Geschosse, deren fünf Fensterachsen jeweils als Fensterpaar beiderseits einer Mittelachse angeordnet sind. Letztere bildete wohl ehemals auch den Eingang, der heute an die rechte Brandmauer verschoben ist. Das zweite Obergeschoss wurde im 19. Jahrhundert in Fachwerk aufgestockt und an der rechten Seite mit einer neuen Brandmauer versehen. Das flache Satteldach ist mit drei flach übergiebelten Gauben besetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |