Nauborner Straße 12
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Nauborner Straße 12
Flur: 16
Flurstück: 270/1

Das dreigeschossige, traufständige Wohn- und Geschäftshaus wurde im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts errichtet und bildet den Abschluss der innerstädtischen Bauzeile am ehemaligen Wallbereich. Über dem von korbbogigen Schaufenstern gegliederten Erdgeschoß erheben sich zwei vierachsige Wohngeschosse, deren mittlere Achsen einen flachen übergiebelten Kastenerker bilden. Das von einem sehr steilen Mansarddach bedeckte Gebäude wird durch einige wenige florale Jugendstilformen dekoriert. So wird der Kastenerker von zwei maskenbesetzten Stützen getragen und die Fenster der Obergeschosse sind von Blattwerk gerahmten Masken bekrönt. Der Putz der Brandwand zum Wallbereich bildet große geschwungene Kartuschen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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