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Im Jahre 1921 stellten die Architekten Schmidt & Rudiger den Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit zwölf Wohnungen unterschiedlicher Größe für Angestellte der Firma Leitz. Das schlichte, verputzte Gebäude nimmt in seinem Grundriss das Motiv der Dreiflügelanlage auf. Das Zentrum des Gebäudes bildet ein dreigeschossiger sechsachsiger Bauteil, dessen Fenster horizontal durch ein flaches Brüstungsgesims verbunden sind. Über dem Gebäude erhebt sich ein steiles Walmdach mit großem, übergiebeltem Zwerchhaus in der Gebäudemitte. Zu beiden Seiten schließen an diesen Zentralbau zwei zweigeschossige Baukörper mit L-förmigen Grundrissen an, die sowohl die Verbindungsbauten als auch die Flügelbauten bilden. Die Bauformen dieser Seitenflügel entsprechen denen des Zentralbaues. Im Mittelbau sind sechs Dreizimmerwohnungen und in den Flügeln jeweils zwei Vierzimmerwohnungen untergebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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