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Das dreigeschossige traufständige Fachwerkhaus wurde im frühen 18. Jahrhundert errichtet und ging nach der Mitte des Jahrhunderts in den Besitz der Kammergerichtsherren von Zwierlein über. Das schlichte, hell verputzte barocke Gebäude wird nur durch die unterschiedlich stark ausgearbeiteten Gesimse der Fenster in den Obergeschossen gegliedert. Wie nahezu alle barocken Gebäude Wetzlars verfügt auch über ein großes, übergiebeltes Zwerchhaus, das von Gauben flankiert wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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