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Das langgestreckte, zweigeschossige Fachwerkhaus wurde in der Mitte des 18. Jahrundert errichtet und gehörte dem Prokurator Johann Ulrich von Gülchen. Das hell verputzte, zehnachsige Gebäude erhebt sich über einem groben Bruchsteinsockel. Das Satteldach ist durch zwei verschieferte Zwerchhäuser und drei Gauben gegliedert. Einzige Zier der Fassade ist die sich über einer Freitreppe erhebende Haustür mit ihrer profilierten Laibung und dem mit geschmiedeten Blattranken versehenen Oberlicht. Ähnliche geschmiedete Rankengitter befinden sich auch in den Fenstern des Obergeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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