Schillerplatz 10, beschnitzte Eckständer
Schillerplatz 10
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Schillerplatz 10
Flur: 16
Flurstück: 379/253

Das dreigeschossige Fachwerkhaus aus dem Jahre 1685, das früher "Zum Einhorn" genannt wurde, markiert die südwestliche Ecke des Schillerplatzes und den Bereich, in dem die frühere Hauptachse der Silhöfer Straße nach Westen zum Silhöfer Tor abknickte. Aufgrund dieser besonderen städtebaulichen Lage zeigen sich deutliche Unterschiede in der Fassadengestaltung des Hauses. Die Traufseite und der hintere, der heutigen Nauborner Straße zugewandte Giebel befanden sich ursprünglich in der engen Schwanengasse und sind dementsprechend nur aus einem schlichten Fachwerkgefüge verzimmert. Allein die Schauseite zur Silhöfer Straße wurde aufwändiger gestaltet. Hier zeigt sich über dem völlig umgebauten Erdgeschoss noch immer ein dichtes Fachwerkgefüge mit flachen, gebogenen Streben mit Fußbändern und Herzknaggen an den Eckständern sowie stark profilierten Schwellen und Rähmen. Wie auch an anderen städtebaulich hervorgehobenen Ecken des Platzes sind auch hier die Eckständer aufwendig geschnitzt. Über Voluten erheben sich kannelierte und geschuppte Säulenschäfte, die in Blattkapitellen enden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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